Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 939
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 939
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 939:
Bundesgerichtshof, Urteil vom04.12.2012
- VI ZR 217/11 -
Schmerzensgeldansprüche wegen Kindesmissbrauch in den Jahren 1988 und 1990 nicht verjährt
Ein Opfer von sexuellem Missbrauch kann auch heute noch Ansprüche auf Schmerzensgeld erfolgreich geltend machen, obwohl die Taten bereits Jahrzehnte zurückliegen. Kommt es im Rahmen eines Prozesses auf die Glaubwürdigkeit einer Aussage an, so ist zur Überprüfung dieser ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. Ein aussagepsychologisches Gutachten ist dafür ungeeignet und muss daher nicht eingeholt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Osnabrück. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 939 wird teils auch als „NJW 13, 939“, „NJW 2013, S. 939“ oder „NJW 13, S. 939“ zitiert.