Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 2129
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 2129
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 2129:
Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom03.03.2014
- 4 UF 181/13 -
Nach Trennung darf grundsätzlich einer der Eheleute nur die Hälfte des Guthabens eines gemeinsamen Kontos abheben
Hat sich ein Ehepaar getrennt, so darf der jeweilige Ehepartner nur die Hälfte des Guthabens eines gemeinsamen Kontos abheben. Dies gilt selbst dann, wenn dem einen Ehepartner trennungsbedingt Anschaffungskosten entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 2129 wird teils auch als „NJW 14, 2129“, „NJW 2014, S. 2129“ oder „NJW 14, S. 2129“ zitiert.