Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 1506
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 1506
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 1506:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom24.02.2015
- 1 BvR 472/14 -
Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter über geschlechtliche Beziehungen setzt eigene gesetzliche Grundlage voraus
Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Unterhaltsregressanspruchs des sogenannten Scheinvaters geschlechtliche Beziehungen zu bestimmten Personen preiszugeben, stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Dafür bedarf es einer hinreichend deutlichen Grundlage im geschriebenen Recht, an der es fehlt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Einen Beschluss des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts, durch den die Beschwerdeführerin im Ausgangsverfahren zur Auskunftserteilung verpflichtet worden war, hat das Bundesverfassungsgericht aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 1506 wird teils auch als „NJW 15, 1506“, „NJW 2015, S. 1506“ oder „NJW 15, S. 1506“ zitiert.