Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZS 2015, 671
Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS),
Jahrgang: 2015, Seite: 671
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZS 2015, 671:
Bundessozialgericht, Urteil vom24.04.2015
- B 4 AS 22/14 R -
ALG-II-Empfänger kann nicht durch Antragsrücknahme oder Antragsbeschränkung zu berücksichtigendes Einkommen in nicht zu berücksichtigendes Vermögen umwandeln
Das Überbrückungsgeld eines Strafgefangenen stellt dann im Rahmen eines Antrags auf Gewährung von ALG II zu berücksichtigendes Einkommen dar, wenn das Überbrückungsgeld nach Antragsstellung ausgezahlt wurde. Wurde es dagegen zuvor ausgezahlt, so stellt es nicht zu berücksichtigendes Vermögen dar. Der Strafgefangene ist nicht berechtigt, durch Antragsrücknahme oder Antragsbeschränkung, das Einkommen in Vermögen umzuwandeln. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZS 2015, 671 wird teils auch als „NZS 15, 671“, „NZS 2015, S. 671“ oder „NZS 15, S. 671“ zitiert.