Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZS 2018, 626
Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS),
Jahrgang: 2018, Seite: 626
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZS 2018, 626:
Bundessozialgericht, Urteil vom24.04.2018
- B 4 AS 19/17 R -
BSG: Jobcenter kann zur Kostenübernahme einer Lernförderung zur Behebung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche eines Schülers verpflichtet sein
Liegt bei einem Schüler eine diagnostizierte Lese-Rechtschreib-Schwäche vor, so kann das Jobcenter verpflichtet sein, die Kosten eines Volkshochschulkurses zur Behebung der Lese-Rechtschreib-Schwäche als Leistung zur Lernförderung zu übernehmen. Die Lernförderung setzt nicht voraus, dass eine nur kurzzeitige und versetzungsgefährdende Lernschwäche vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZS 2018, 626 wird teils auch als „NZS 18, 626“, „NZS 2018, S. 626“ oder „NZS 18, S. 626“ zitiert.