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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 1992, 229

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 1992, Seite: 229

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 1992, 229:

Bundesgerichtshof, Urteil vom17.03.1992
- VI ZR 62/91 -

Bei Überschreiten der Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h kann sich ein Autofahrer bei einem Unfall nicht ohne weiteres auf ein unabwendbares Ereignis berufen

Bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit erhöht sich die Gefahr für folgenschwere Unfälle, so dass der Fahrer, der in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, in diesem Falle eine Mitschuld am Unfall trägt. Ein unabwendbares Ereignis stellt ein Unfall nur dar, wenn sich der Fahrer ideal verhalten hat und es trotzdem zum Unfall kam. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZV 1992, 229 wird teils auch als „NZV 92, 229“, „NZV 1992, S. 229“ oder „NZV 92, S. 229“ zitiert.