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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2006, 528

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2006, Seite: 528

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2006, 528:

Bundesgerichtshof, Urteil vom28.06.2006
- XII ZR 50/04 -

Autovermieter muss Unfallgeschädigten auf Kostenrisiko bei Anmietung eines Ersatzwagens zum "Unfallersatztarif" hinweisen

Ein Ersatzwagen nach einem Unfall kann teuer werden. Oft fordern Autovermieter beim so genannten "Unfallersatztarif" mehr als doppelt so hohe Preise wie beim "Normaltarif". Dies ist vielen Kunden nicht bewusst. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Autovermieter ihre Kunden darüber aufklären müssen, dass die gegnerische Haftpflicht­versicherung die Kosten für den teuren Unfallersatztarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet und die Differenz dann vom Kunden zu tragen ist. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZV 2006, 528 wird teils auch als „NZV 06, 528“, „NZV 2006, S. 528“ oder „NZV 06, S. 528“ zitiert.