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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2014, 450

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2014, Seite: 450

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2014, 450:

Bundesgerichtshof, Urteil vom24.07.2014
- III ZR 550/13 -

Beschädigung eines tiefergelegten PKW beim Überhangparken: Verkehrs­sicherungs­pflichtiger muss weder für gefahrloses Überhangparken sorgen noch vor dessen Gefahren warnen

Wird ein tiefergelegter PKW beim Überhangparken durch die erkennbare Parkplatzbegrenzung beschädigt, so steht dem PKW-Fahrer regelmäßig kein Schaden­ersatz­anspruch zu. Denn der für den Parkplatz Verkehrs­sicherungs­pflichtige muss weder für ein gefahrloses Überhangparken sorgen noch vor dessen Gefahren warnen. Vielmehr muss der Autofahrer eine besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NZV 2014, 450 wird teils auch als „NZV 14, 450“, „NZV 2014, S. 450“ oder „NZV 14, S. 450“ zitiert.