Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2014, 450
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2014, Seite: 450
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2014, 450:
Bundesgerichtshof, Urteil vom24.07.2014
- III ZR 550/13 -
Beschädigung eines tiefergelegten PKW beim Überhangparken: Verkehrssicherungspflichtiger muss weder für gefahrloses Überhangparken sorgen noch vor dessen Gefahren warnen
Wird ein tiefergelegter PKW beim Überhangparken durch die erkennbare Parkplatzbegrenzung beschädigt, so steht dem PKW-Fahrer regelmäßig kein Schadenersatzanspruch zu. Denn der für den Parkplatz Verkehrssicherungspflichtige muss weder für ein gefahrloses Überhangparken sorgen noch vor dessen Gefahren warnen. Vielmehr muss der Autofahrer eine besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NZV 2014, 450 wird teils auch als „NZV 14, 450“, „NZV 2014, S. 450“ oder „NZV 14, S. 450“ zitiert.