Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2014, 474
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2014, Seite: 474
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2014, 474:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom06.05.2014
- 9 U 13/14 -
Wellenförmige Schwimmbadrutsche muss zur Vermeidung von Unfällen deutlich auf richtige Rutschhaltung hinweisen
Eine wellenförmige Schwimmbadrutsche muss mit deutlichen Hinweisen zur richtigen Rutschhaltung beschildert werden, wenn die richtige Rutschhaltung zur Vermeidung von Unfall- und Verletzungsrisiken geboten ist. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Paderborn. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2014, 474 wird teils auch als „NZV 14, 474“, „NZV 2014, S. 474“ oder „NZV 14, S. 474“ zitiert.