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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10.08.2010
- 1 KN 218/07 -
Nachbarn eines Vergnügungsparks nicht von unzumutbaren Lärm betroffen
Schreie von Achterbahnnutzern stellen keine ernsthafte Gesundheitsgefahr für die Nachbarschaft dar
Anwohner des "Heide-Park Soltau" hatten einen Normenkontrollantrag gegen die Änderung von Bebauungsplänen gestellt. Dieser wurde vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.
Den Antragsstellern gehören Grundstücke im Bereich der Siedlung Friedrichseck. Es ist ein reines
Keine Gesundheitsgefahren durch Schreie der Achterbahnnutzer
Die Berechnungen der Stadt Soltau, so die Entscheidung des Gerichts, sind nicht zu beanstanden. Es bestehen keine gesicherten Erkenntnisse darüber, dass die Schreie der Achterbahnnutzer eine ernsthafte Gesundheitsgefahr für die Nachbarschaft zur Folge hat. Die Abwägungsentscheidung ist auch nicht deshalb zu beanstanden, weil die Mehrheit der Ratsmitglieder wiederholt Jahreskarten des Heide-Parks entgegengenommen und benutzt hat.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2010
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ ra-online
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Dokument-Nr. 10070
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