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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 29.01.2018
- 10 LB 82/17 -
Abschiebung anerkannter Flüchtlinge nach Bulgarien derzeit unzulässig
Anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien von Obdachlosigkeit und extremer Armut bedroht
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Asylbewerber, die bereits in Bulgarien als Flüchtlinge anerkannt worden sind, derzeit nicht nach Bulgarien rücküberstellt werden dürfen.
In dem zugrunde liegenden Fall war ein Syrer im Jahr 2014 nach seiner Flucht aus seinem Heimatland in
Flüchtlingen droht nach Rücküberstellung nach Bulgarien Mangel- und Notsituation ohne Aussicht auf effektive Hilfe
Das Verwaltungsgericht Hannover wies die dagegen gerichtete Klage ab. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ließ die Berufung zu, soweit der Kläger sich gegen die Abschiebungsandrohung gewandt hatte. Nach einer Beweiserhebung und der Auswertung weiterer aktueller Erkenntnismittel gelangte das Oberverwaltungsgericht zu der Überzeugung, dass sich anerkannte Flüchtlinge nach einer
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
Abschiebungen in Parallelverfahren ebenfalls unzulässig
Das Oberverwaltungsgericht hat außerdem in drei Parallelverfahren die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2018
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 25.11.2015
[Aktenzeichen: 2 A 1441/15]
- Abschiebung von gesunden erwerbsfähigen und dort bereits anerkannten Flüchtlingen nach Bulgarien nicht zu beanstanden
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2016
[Aktenzeichen: 12 K 5984/16.A]) - Abschiebung eines ausgewiesenen Bulgaren nach Beitritt Bulgariens zur EU nur nach Prüfung des Freizügigkeitsverlustest zulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.12.2016
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 13.16])
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Dokument-Nr. 25456
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