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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.08.2012
- 11 LB 372/10 -
Anwesenheit von Rechtsanwälten darf Räumung einer Blockade nicht behindern
"Anwaltlicher Notdienst" während der Proteste gegen den Castor-Transport: Rechtsanwälte konnten nur mit Verzögerung zu ihren Mandanten gelangen
Polizeiliche Maßnahmen, die gegenüber Rechtsanwälten im Zusammenhang mit dem Castor-Transport im November 2006 ergangen waren, sind teilweise rechtswidrig und teilweise rechtmäßig. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
In dem zugrunde liegenden Fall sind zwei Rechtsanwälte und eine
Klägern hätte der Zugang zu ihren Mandanten nicht verweigert werden dürfen
Mit ihrer im März 2007 beim Verwaltungsgericht Lüneburg erhobenen Klage begehrten die Kläger die Feststellung, dass die von ihnen als Behinderung ihrer anwaltlichen Berufsausübung bezeichneten polizeilichen Maßnahmen, insbesondere die Beschränkungen des Zuganges zu ihren angeketteten Mandanten und die Erteilung von Platzverweisen, rechtswidrig gewesen seien. Das Verwaltungsgericht wies die Klage durch Urteil vom 17. Juni 2009 als unzulässig ab. Auf die Berufungen der Kläger hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht nunmehr die Klage für zulässig und teilweise begründet, im Übrigen für unbegründet erklärt. Rechtswidrig war es danach, die Kläger an äußeren Polizeiabsperrungen um Langendorf längere Zeit aufzuhalten, nachdem sie sich als Rechtsanwälte legitimiert hatten. Ebenso rechtswidrig war es, sie ab 0.45 Uhr nicht wieder zu den von der Pyramide gelösten Mandanten zu lassen. Insoweit lagen jeweils die Voraussetzungen des niedersächsischen Polizeigesetzes (Nds. SOG) für entsprechende Eingriffsmaßnahmen nicht vor. Hingegen war es gerechtfertigt, den Klägern einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2012
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Scharfe Kritik an Anti-Castor-Kletteraktion nicht ehrverletzend
(Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 09.05.2012
[Aktenzeichen: 1 A 192/10]) - Niedersächsisches OVG: Anlieger an CASTOR-Transportstrecken können Beförderungsgenehmigung nicht gerichtlich prüfen lassen
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.08.2011
[Aktenzeichen: 7 LB 58/09 und 7 LB 59/09]) - VG Karlsruhe: Versammlungsverbot anlässlich des CASTOR-Transports zulässig
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 14.02.2011
[Aktenzeichen: 3 K 388/11, 3 K 394/11])
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Dokument-Nr. 14326
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