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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 14.02.2011
- 3 K 388/11, 3 K 394/11 -
VG Karlsruhe: Versammlungsverbot anlässlich des CASTOR-Transports zulässig
Eilanträge gegen Allgemeinverfügung mit Versammlungsverbot am 15./16. Februar 2011 erfolglos
Das Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat zwei Eilanträge gegen das anlässlich des CASTOR-Transports angeordnete, zeitlich und räumlich beschränkte Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe abgelehnt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Stadt Karlsruhe mit einer am 11. Februar 2011 veröffentlichten Allgemeinverfügung vom 8. Februar 2011 Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge anlässlich des CASTOR-Transports verboten. Das Verbot bezog sich auf einen näher bezeichneten Bereich von 50 m an beiden Seiten der Stadtbahnstrecke S1/S11 und der weiteren Transportstrecke im Gemeindegebiet für den Zeitraum 15. Februar 2011, 0 Uhr, bis zum 16. Februar 2011, 24 Uhr, längstens bis der Transport den Bereich verlassen hat.
Verwaltungsgericht: Verfügung aller Voraussicht nach rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte die hiergegen gerichteten Eilanträge mit der Begründung ab, die angegriffene Verfügung sei aller Voraussicht nach rechtmäßig.
Unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Anbetracht der aktuellen politischen Situation und der Erfahrungen bei früheren CASTOR-Transporten zu erwarten
Die Prognose der Behörde, es werde bei der Durchführung einer
Allgemeinverfügung ermessensfehlerfrei und verhältnismäßig
Die Allgemeinverfügung sei auch aller Voraussicht nach hinreichend bestimmt und ermessensfehlerfrei, insbesondere verhältnismäßig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 11132
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