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Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 02.09.2020
- 2 ME 349/20 -
Corona-Pandemie: Kein Anspruch auf Befreiung vom Präsenzklausuren für Studierende
Überschaubarer Infektionszahlen und wirksame Schutzmaßnahmen stellen kein unzumutbares Gesundheitsrisiko dar
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 2. September 2020 entschieden, dass ein Studierender eine Klausur nicht in Form der begehrten Online-Klausur am Heimarbeitsplatz, sondern nur als Präsenzprüfung ablegen darf.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller betreibt an der Leuphana Universität Lüneburg ein Masterstudium, in dessen Rahmen eine
OVG weist Beschwerde zurück
Dem ist das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht gefolgt und hat die Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen. Die Beurteilung, in welcher Form die
Überschaubare Infektionszahlen und vorgesehene Schutzmaßnahmen ausreichend
Weder das angesichts überschaubarer Infektionszahlen in Norddeutschland und nach dem Stand der Wissenschaft aufgrund wirksamer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29150
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