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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 07.12.2010
- 20 LD 3/09 -
Niedersächsisches OVG: Schwere Dienstvergehen rechtfertigen Entfernung eines Grundschulrektors aus dem Beamtenverhältnis
Dienstpflichtverletzungen führen zur Rückstufung des Rektors ins Amt des Lehrers
Ein Rektor einer Grundschule, der massiv und über viele Jahre gegen seine Dienstpflichten verstößt, kann aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden und in das Amt des Lehrers zurückgestuft werden. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
Im zugrunde liegenden Fall warf die Landesschulbehörde dem
Landesschulbehörde verlangt Entfernung des Rektors aus dem Beamtenverhältnis
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat den
Rektor verstößt gegen Dienstpflichten
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat der Berufung stattgegeben. Der
Dientspflichtverletzungen zerstören Vertrauensverhältnis zwischen Rektor der Grundschule und Landesschulbehörde
Die festgestellten Dienstpflichtverletzungen stellen ein schweres Dienstvergehen dar, das die Entfernung des Rektors aus dem Beamtenverhältnis erfordert. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2010
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 10687
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