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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.08.2010
- 4 LC 757/07 -
Zahlung von Studienbeiträgen führt nicht zu höherer Ausbildungsförderung für Studenten
Inanspruchnahme der vorgesehenen Studiendarlehen zur Deckung der Studienbeiträge für Studenten zumutbar
Studenten, die Studienbeiträge zahlen müssen, können keinen so genannten Härtefreibetrag bei der Einkommensberechnung, der zu höheren Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) führen würde, beanspruchen. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, der an der Universität Hannover studierte und wegen seines nur geringen Einkommens Leistungen nach dem
Freistellung eines Teils des Einkommens bei der Einkommensberechnung zur Vermeidung unbilliger Härte nicht erforderlich
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Berufung des Studenten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts mit der Begründung zurückgewiesen, der Student könne einen Härtefreibetrag im Hinblick auf die ihm zu entrichtenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2010
Quelle: Niedersächsisches Oberlandesgericht/ra-online
- Baden-Württemberg: Hochschulen dürfen Studiengebühren erheben
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2009
[Aktenzeichen: 2 S 1855/07, 2 S 2554/07, 2 S 2833/07, 2 S 1527/08]) - Hessen: Studiengebühr ist verfassungsgemäß
(Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Urteil vom 11.06.2008
[Aktenzeichen: P.St. 2133, P.St. 2158])
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Dokument-Nr. 10157
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