Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10.01.2012
- 5 LB 9/10 -
Altersdiskriminierung bei Bewerbung: Beamtin erhält über 5000 Euro Entschädigung und Schadenersatz
Klage einer Beamtin auf Entschädigung und Schadensersatz teilweise erfolgreich
Eine Beamtin, die sich um die Stelle des Ersten Gemeinderates beworben hatte und wegen ihres Alters abgelehnt worden war, hat Anspruch auf Schadenersatz und Entschädigung. Über 5.000 Euro sprach ihr das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zu. Verlangt hatte die Frau eine Entschädigung von 30.000 Euro und einen Schadenersatz von rund 1.500,- Euro.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat der Berufung einer
Klägerin bewarb sich für Stelle des Ersten Gemeinderates
Die 1953 geborene Klägerin, die in einer niedersächsischen Stadt als
OVG: Gemeinde muss Entschädigung und Schadensersatz zahlen
Nach Auffassung des 5. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist die beklagte Gemeinde verpflichtet, an die Klägerin eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2012
Quelle: ra-online, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (pm/pt)
- Verwaltungsgericht Stade, Urteil vom 25.03.2009
[Aktenzeichen: 3 A 749/07]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12848
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12848
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.