Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.08.2012
- 5 ME 141/12 -
Binnendifferenzierung innerhalb der Vollnoten müssen bei Beförderungsauswahlentscheidungen einer Polizeidirektion berücksichtigt werden
Beförderungsauswahlentscheidungen der Polizeidirektion Oldenburg rechtswidrig
In einem Musterverfahren wurden die Beschwerden der Polizeidirektion Oldenburg gegen vier Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Oldenburg von dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Dieses hatte der Polizeidirektion im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, mehrere Polizeikommissare zu Polizeioberkommissaren (Besoldungsgruppe A 10) zu befördern. Die Entscheidungen wurden von dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht bestätigt.
In dem zugrunde liegenden Fall ist das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht der Auffassung, dass die
Beförderungsrichtlinien, soweit sie sich auf die Vollnoten beschränken, rechtsfehlerhaft
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2012
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13950
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13950
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.