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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 09.07.2014
- 7 KS 61/10 -
Nachtflugbetrieb auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen weiterhin zulässig
Anhaltspunkte für Gesundheitsgefährdungen der Bewohner durch nächtlichen Fluglärm nicht ersichtlich
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Klage einer Anwohnerin auf Verschärfung der Nachtflugregelungen auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts gibt keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Gesundheit der Bewohner des klägerischen Grundstücks durch nächtlichen Fluglärm, da der gebotene Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen am Wohngebäude auf Kosten des Flughafenbetreibers ausreichend gewährleistet wurde.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte eine Anwohnerin auf Verschärfung der Nachtflugregelungen auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen.
Lärmschutz wird durch bauliche Maßnahmen am Wohngebäude auf Kosten des Flughafenbetreibers ausreichend gewährleistet
Die Klage blieb vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht allerdings erfolglos. Das Gericht entschied, dass der Klägerin ein derartiger Anspruch derzeit nicht zusteht. Durch die Nachtflugregelung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 26. Oktober 2009, die bis zum 31. Dezember 2019 gilt, wird die Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt. Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Gesundheit der Bewohner des klägerischen Grundstücks durch nächtlichen
Nächtlicher Flugbetrieb wurde nicht wesentlich erweitert oder geändert
Entgegen der Auffassung der Klägerin musste die Luftaufsichtsbehörde nicht in eine fachplanerische Abwägung zwischen den Lärmschutzbelangen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2014
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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[Aktenzeichen: BVerwG 4 C 8.09 und BVerwG 9.09, 1.10 - BVerwG 6.10]) - Flughafen Leipzig/Halle kann ausgebaut werden
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[Aktenzeichen: 4 A 2001.06])
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Dokument-Nr. 18477
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