wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 09.07.2014
7 KS 61/10 -

Nachtflugbetrieb auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen weiterhin zulässig

Anhaltspunkte für Gesundheits­gefährdungen der Bewohner durch nächtlichen Fluglärm nicht ersichtlich

Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat die Klage einer Anwohnerin auf Verschärfung der Nachtflugregelungen auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts gibt keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Gesundheit der Bewohner des klägerischen Grundstücks durch nächtlichen Fluglärm, da der gebotene Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen am Wohngebäude auf Kosten des Flughafenbetreibers ausreichend gewährleistet wurde.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte eine Anwohnerin auf Verschärfung der Nachtflugregelungen auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen.

Lärmschutz wird durch bauliche Maßnahmen am Wohngebäude auf Kosten des Flughafenbetreibers ausreichend gewährleistet

Die Klage blieb vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht allerdings erfolglos. Das Gericht entschied, dass der Klägerin ein derartiger Anspruch derzeit nicht zusteht. Durch die Nachtflugregelung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 26. Oktober 2009, die bis zum 31. Dezember 2019 gilt, wird die Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt. Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Gesundheit der Bewohner des klägerischen Grundstücks durch nächtlichen Fluglärm. Das Grundstück liegt innerhalb der durch Rechtsverordnung vom 14. September 2010 ausgewiesenen Nachtschutzzone des Flughafens. Der danach gebotene Lärmschutz wird durch so genannten passiven Lärmschutz, d.h. bauliche Maßnahmen am Wohngebäude auf Kosten des Flughafenbetreibers, gewährleistet.

Nächtlicher Flugbetrieb wurde nicht wesentlich erweitert oder geändert

Entgegen der Auffassung der Klägerin musste die Luftaufsichtsbehörde nicht in eine fachplanerische Abwägung zwischen den Lärmschutzbelangen der Anwohner und einem Bedürfnis für Nachtflüge über den bisherigen Umfang hinaus eintreten. Dies wäre nur erforderlich und zulässig, wenn der nächtliche Flugbetrieb wesentlich erweitert oder geändert worden wäre oder die Flughafenanlagen derart erweitert worden wären, dass eine förmliche Planungsentscheidung erforderlich wäre. Dies ist hier aber nicht der Fall.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2014
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Immissionsschutzrecht | Nachbarrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18477 Dokument-Nr. 18477

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18477

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?