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Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 17.03.2008
- 2 Ss OWi 265/08 -
Allein freiwillige Teilnahme an verkehrspsychologischer Maßnahme rechtfertigt nicht Absehen von Fahrverbot
Aufbauseminar nicht vergleichbar mit Warn- und Denkzettelfunktion eines Fahrverbots
Nimmt ein Autofahrer freiwillig an einer verkehrspsychologischen Maßnahme teil, rechtfertigt dies für sich genommen nicht das Absehen von einem Fahrverbot. Denn ein Aufbauseminar ist nicht vergleichbar mit der Denkzettel- und Warnfunktion eines Fahrverbots. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 31 km/h verurteilte das Amtsgericht Fürstenfeldbruck einen Autofahrer zu einer
Kein Absehen von Fahrverbot wegen Teilnahme an Aufbauseminar
Das Oberlandesgericht Bamberg folgte nicht der Auffassung des Amtsgerichts, wonach von der Verhängung eines Fahrverbots wegen der freiwilligen
Keine Vergleichbarkeit zwischen verkehrspsychologische Maßnahme und Fahrverbot
Die Zielrichtung und Intensität eines Fahrverbots sei aber mit denen einer verkehrspsychologischen Maßnahme nicht vergleichbar, so das Oberlandesgericht weiter. Das
Kostenpflicht des Aufbauseminars unerheblich
Weiterhin sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts die Kostenpflicht des Aufbauseminars unerheblich. Denn andernfalls würde derjenige, der finanziell nicht in der Lage ist, die hohen Kosten eines solchen Seminars zu bezahlen, gegenüber den finanziell Bessergestellten benachteiligt werden.
Zusätzliche Gesichtspunkte können Absehen von Fahrverbot rechtfertigen
Zwar könne die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17194
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