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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aufbauseminar“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 25.02.2021
- 3 L 775/20 -
Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe wegen fehlender Teilnahme an Aufbauseminar setzt Fristsetzung hinsichtlich Teilnahme voraus
Ohne Fristsetzung keine Fahrerlaubnisentziehung
Die Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe wegen fehlender Teilnahme an einem Aufbauseminar setzt voraus, dass dem Betroffenen eine Frist gesetzt wurde, bis zu deren Ablauf er am Aufbauseminar teilgenommen haben muss. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Fahranfängerin im Oktober 2020 mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis auf Probe entzogen, weil sie nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilgenommen hatte. Die zuständige Behörde hatte die zunächst gesetzte Frist verlängert, nachdem eine Fahrschule mitgeteilt hatte, dass die Betroffene sich für ein Aufbauseminar angemeldet hatte. Die Verlängerung erfolgte unter der Voraussetzung der Kursteilnahme "bis Kursende". Gegen die Fahrerlaubnisentziehung beantragte die Betroffene Eilrechtsschutz.Das Verwaltungsgericht Aachen entschied zu Gunsten der Betroffenen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14.12.2020
- 4 K 612/20.KO -
Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar auch nach Ablauf der Probezeit rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem gerichtlichen Klageverfahren entschieden, dass die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (für Fahranfänger) nach Ablauf der Probezeit auch dann rechtmäßig ist, wenn zwischen einem Verkehrsverstoß und der behördlichen Maßnahme ein längerer Zeitraum liegt, in dem der Betroffene beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat.
Die Klägerin beging als Fahranfängerin noch während ihrer Probezeit zwei schwerwiegende Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr. Im April 2018 überschritt sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h und im November 2018 um 49 km/h. Die Verkehrsverstöße wurden jeweils mit Bußgeldern und der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister geahndet.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 17.03.2008
- 2 Ss OWi 265/08 -
Allein freiwillige Teilnahme an verkehrspsychologischer Maßnahme rechtfertigt nicht Absehen von Fahrverbot
Aufbauseminar nicht vergleichbar mit Warn- und Denkzettelfunktion eines Fahrverbots
Nimmt ein Autofahrer freiwillig an einer verkehrspsychologischen Maßnahme teil, rechtfertigt dies für sich genommen nicht das Absehen von einem Fahrverbot. Denn ein Aufbauseminar ist nicht vergleichbar mit der Denkzettel- und Warnfunktion eines Fahrverbots. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 31 km/h verurteilte das Amtsgericht Fürstenfeldbruck einen Autofahrer zu einer Geldbuße von 150 €. Von der Verhängung eines Fahrverbots sah das Gericht jedoch ab, da der Autofahrer an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Maßnahme... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2013
- 16 K 922/12 L -
Seminarkosten für Teilnahme an Sensibilisierungswoche sind als Arbeitslohn anzusehen
FG Düsseldorf zur Versteuerung von Fortbildungsmaßnahme als Arbeitslohn
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten für die Teilnahme an einem Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil (so genannte Sensibilisierungswoche) als Arbeitslohn einzustufen sind.
Im zugrunde liegenden Fall bot ein Unternehmen seinen Mitarbeitern im Rahmen eines so genannten Demografieprojekts ein einwöchiges Einführungsseminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil (so genannte Sensibilisierungswoche) an. Das Unternehmen bat das Finanzamt um Auskunft über die lohnsteuerliche Behandlung der Kosten für die Teilnahme an diesem... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.06.2013
- 5 K 1261/12 -
Aufwendungen für die Fortbildung in einer Pseudowissenschaft können nicht als Werbungskosten zu berücksichtigt werden
Geltend gemachte Kosten sind gemischte Aufwendungen bei denen die private Veranlassung die berufliche Veranlassung deutlich überwiegt
Aufwendungen eines Bankbetriebswirts für die Fortbildung in "Psycho- und Pathophysiognomik" (Versuch, von physiologischen Merkmalen wie Körperbau, Schädelform und Gesichtszügen auf die seelischen Eigenschaften eines Menschen, insbesondere dessen Charakterzüge und/oder Temperament zu schließen) können nicht als Werbungskosten zu berücksichtigt werden. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Der verheiratete und bei einer Bank beschäftigte Kläger des zugrunde liegenden Falls machte in seiner Einkommensteuererklärung für 2009 Kosten für die Fortbildung in "Psycho- und Pathophysiognomik" in Höhe von rund 1.800 Euro (Seminargebühren, Übernachtungskosten, Fahrtkosten usw.) als Werbungskosten geltend. Zur Begründung führte er aus, dass er seit sechs Jahren für die Auswahl der... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 24.07.2012
- 7 L 812/12 -
Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar berechtigt zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis
Antrag auf Aufschub in der Regel nicht erfolgreich
Kommt ein Autofahrer seiner Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nach und wird ihm deswegen die Fahrerlaubnis entzogen, so kann er im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens keinen Aufschub verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Fahrerlaubnisbehörde forderte eine Autofahrerin dazu auf an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Dieser Aufforderung kam sie jedoch nicht nach. Woraufhin ihr die Fahrerlaubnis sofort entzogen wurde. Die Autofahrerin beantragte daraufhin einen Aufschub des Entzuges im Wege des vorläufigen Rechtschutzes.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 07.06.2010
- 3 L 526/10.NW -
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an Aufbauseminar zulässig
Maßgeblich ist Punktestand zum Zeitpunkt der Anordnung einer Seminarteilnahme
Wer im Verkehrszentralregister 14 Punkte hat und einer deshalb erfolgten Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachkommt, verliert seinen Führerschein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Antragsteller nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 26. November 2009 einen Stand von 14 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete deshalb im Dezember 2009 seine Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Nachdem der Betroffene innerhalb der ihm gesetzten Frist bis zum 12. April 2010 keine Bescheinigung über... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.09.2008
- BVerwG 3 C 3.07, 3 C 21.07, 3 C 34.07 -
Bewertung von Punkten im Verkehrszentralregister richtet sich nach dem Tattag
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Möglichkeit eines Führerscheininhabers, seinen Punktestand im Verkehrszentralregister durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar zu verringern, davon abhängt, wie viele Verkehrsverstöße er zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung begangen hat; es ist nicht erforderlich, dass die Verkehrsverstöße auch schon zu diesem Zeitpunkt rechtskräftig geahndet waren. Nach dem Erreichen von mindestens 18 Punkten kann eine Tilgung von Punkten nicht mehr berücksichtigt werden. In diesen Fällen ist die Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zu entziehen.
Zwei Kläger hatten nach von ihnen begangenen Verkehrsverstößen an Aufbauseminaren teilgenommen, um damit ihre Punktzahl im Verkehrszentralregister zu reduzieren. Sie waren der Auffassung, dass bei der Ermittlung des Punktestandes, der für die Höhe dieses Abzuges maßgeblich ist, nur die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu berücksichtigen seien, deren Ahndung zum maßgeblichen Zeitpunkt - der... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 19.07.2007
- VG 4 A 266.07 -
Gleichnamige Brüder müssen Vorkehrungen für die richtige Zuordnung von Post treffen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren die Entziehung einer Fahrerlaubnis bestätigt.
Der Antragsteller – A. B. C. (Name geändert) – lebt mit seinem Bruder, einem Fußball-Bundesligaspieler, in derselben Wohnung. Beide Brüder haben denselben ersten Vor- und Nachnamen.Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten forderte den Antragsteller schriftlich auf, ein Aufbauseminar zu besuchen. Die Aufforderung war an A. C. adressiert. Der Antragsteller kam... Lesen Sie mehr
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