Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 19.03.2010
- 6 U 54/09 -
OLG Bamberg zu den Pflichten eines Pflegeheims und möglichen Schadensersatzansprüchen der Krankenkasse bei Stürzen von Heimbewohnern
Pflegeheim bei nicht nachweisbarer Pflichtverletzung nicht zur Zahlung von Behandlungskosten verpflichtet
Stürzt eine Pflegeheimbewohnerin beim Gang zur Toilette und ziehlt sich dabei einen Knochenbruch zu, kann die Krankenkasse die Behandlungskosten nicht vom Pflegeheim zurück verlangen, wenn dem Pflegeheim keine Pflichtverletzung nachzuweisen ist. Dies entschied das Landgericht Oberlandesgericht Bamberg.
Im zugrunde liegenden Fall erlitt die damals 83-Jährige Bewohnerin eines Pflegeheims erlitt während des Toilettengangs in der Nasszelle ihres Zimmers eine Oberschenkelfraktur. Die
Besonderes Sturzrisiko der Heimbewohnerin zuvor nicht bekannt
Die Klage der gesetzlichen
Berufung der Krankenkasse ebenfalls erfolglos
Die gesetzliche
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2010
Quelle: ra-online, LG Coburg
- Landgericht Coburg, Urteil vom 25.08.2009
[Aktenzeichen: 22 O102/09]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9383
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9383
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.