wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2002
10 WF 101/02 -

Ehepartner erwartet Kind aus außerehelicher Beziehung: Recht zur sofortigen Scheidung besteht

Abwarten des Trennungsjahrs unzumutbar

Erwartet der Ehepartner aus einer außerehelichen Beziehung ein Kind, so kann der andere Ehepartner die sofortige Scheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB beantragen. Er muss nicht das Trennungsjahr abwarten, da in einem solchen Fall das Weiter-Miteinander-Verheiratet-Sein für ihn unzumutbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte sich ein Ehemann von seiner Frau scheiden lassen, ohne zuvor das Trennungsjahr abzuwarten. Zur Begründung führte er an, dass seine Ehefrau eine außereheliche Beziehung mit einem anderen Mann unterhielt und von ihm ein Kind erwartete. Zudem lebte sie mit ihrem neuen Partner und den beiden gemeinsamen Kindern in der früheren Ehewohnung zusammen. Das Amtsgericht Fürstenwalde lehnte das Recht zur sofortigen Ehescheidung ab. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde des scheidungswilligen Ehemanns.

Recht zur sofortigen Ehescheidung ohne Abwarten des Trennungsjahrs bestand

Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied zu Gunsten des Ehemanns und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Der Ehemann habe bereits vor Ablauf des Trennungsjahrs wegen Vorliegens einer unzumutbaren Härte im Sinne von § 1565 Abs. 2 BGB die Ehescheidung verlangen dürfen. Er habe nachweisen können, dass für ihn ein Weiter-Miteinander-Verheiratet-Sein mit seiner Ehefrau unzumutbar war.

Fortsetzung der Ehe war unzumutbar

Aufgrund der Umstände ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass die Ehefrau eine Beziehung eingegangen war, die weit über ein einmaliges oder kurzfristiges außereheliches Verhältnis hinausgegangen sei. Sie habe eine neue, auf Dauer angelegte Gemeinschaft begründet, die einer ehelichen Verbindung entsprochen habe. Das Ausbrechen der Ehefrau aus der Ehe sei für den Ehemann daher so belastend gewesen, dass eine Fortsetzung der Ehe für ihn unzumutbar gewesen sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2015
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Fürstenwalde, Beschluss vom 08.07.2002
    [Aktenzeichen: 9 F 252/02]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2004, Seite: 25
FamRZ 2004, 25

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21276 Dokument-Nr. 21276

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21276

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
T. schrieb am 11.07.2015

Richtige Entscheidung für einen gehörnten Ehemann.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?