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Oberlandesgericht Brandenburg, sonstiges vom 17.01.2008
- Verg W 1/08 -
Aufhebung der Ausschreibung für das BBI-Terminal endgültig
Hochtief nimmt Beschwerde zurück
Herzstück des neuen Großflughafens BBI ist das Terminal, bestehend aus dem Hauptterminal und einem Terminal für Billigflieger. Die Flughafengesellschaft wollte Planung und Errichtung des Terminals aus einer Hand erbracht wissen. Deshalb schrieb sie diese Leistungen zur Erbringung durch einen Generalunternehmer aus. Eine erste Ausschreibung musste bereits Ende 2006 aufgehoben werden, weil nur ein Unternehmen die von der Flughafengesellschaft aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen konnte.
Auf die erneute Ausschreibung aus dem Monat Dezember 2006 bewarben sich vier Bieter, darunter Hochtief. Alle Angebote lagen preislich erheblich über der von der Flughafengesellschaft geschätzten Netto-Bausumme von 623 Mio. Euro. Im Oktober 2007 hob die Flughafengesellschaft auch die zweite Ausschreibung wegen der Kostenüberschreitung auf.
Dagegen wandte sich Hochtief mit einem vor der Vergabekammer Brandenburg gestellten Nachprüfungsantrag, den die Vergabekammer mit Beschluss vom 14.12.2007 zurückwies. Die Vergabekammer entschied, dass die Aufhebung wirksam ist. Der Auffassung von Hochtief, die Flughafengesellschaft habe die voraussichtlichen Kosten nicht mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt, könne nicht gefolgt werden.
Hochtief hat am 2.1.2008 Beschwerde zum Brandenburgischen Oberlandesgericht eingelegt. Der Vergabesenat des Oberlandesgericht hat darauf hingewiesen, dass der sofortigen Beschwerde unabhängig von etwaigen Fehlern bei der Kostenschätzung im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg eingeräumt werden könne. Hochtief hat daraufhin die sofortige Beschwerde gegen die Vergabekammerentscheidung am 17.1.2008 zurückgenommen. Die Aufhebung der Ausschreibung ist damit endgültig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Brandenburg vom 21.01.2008
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