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Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 28.08.2020
- 11 U 65/19 -
OLG Braunschweig zu den Pflichten des Nachlassgerichts zur Erbenermittlung
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Erbenermittlung
Das OLG Braunschweig hat in einem Verfahren, in dem sich ein erbberechtigter Verwandter erst meldete, nachdem das Land Niedersachsen als Erbe bestimmt worden war, entschieden, dass das Nachlassgericht ausreichend nach möglichen Erben gesucht hat, bevor es das Erbrecht des Landes festgestellt hat.
Hat ein Erblasser kein Testament hinterlassen, so gilt das gesetzliche Erbrecht und die Verwandten erben. Die Pflicht, mögliche
Erbe verlangt Schadensersatz wegen zu günstig Verkaufs eines Grundstücks
Das Land hatte in seiner Erbenstellung ein Grundstück des Erblassers nach Einholung eines Wertgutachtens verkauft. Den Erlös hatte es dann nach Abzug der Kosten an den bekannt gewordenen
Kläger war auf Liste mit Verwandten nicht vermerkt
Das OLG sah dies anders und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Braunschweig. Das
Nachlassgericht nicht zur Beauftragung eines gewerblichen Erbenermittler verpflichtet
Der Erblasser selbst habe zudem in einem gemeinsamen Testament mit seiner zweiten Ehefrau erklärt, dass er außer einer bereits vorverstorbenen Tochter keine anderen Kinder habe. Angesichts dieser Umstände sei das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2020
Quelle: Oberlandegericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29487
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