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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nachlassgericht“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 28.08.2020
- 11 U 65/19 -
OLG Braunschweig zu den Pflichten des Nachlassgerichts zur Erbenermittlung
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Erbenermittlung
Das OLG Braunschweig hat in einem Verfahren, in dem sich ein erbberechtigter Verwandter erst meldete, nachdem das Land Niedersachsen als Erbe bestimmt worden war, entschieden, dass das Nachlassgericht ausreichend nach möglichen Erben gesucht hat, bevor es das Erbrecht des Landes festgestellt hat.
Hat ein Erblasser kein Testament hinterlassen, so gilt das gesetzliche Erbrecht und die Verwandten erben. Die Pflicht, mögliche Erben zu ermitteln, trifft das Nachlassgericht. Gibt es keine Verwandten oder schlagen alle bekannten Verwandten das Erbe aus, erbt der Staat.Das Land hatte in seiner Erbenstellung ein Grundstück des Erblassers nach Einholung eines Wertgutachtens verkauft. Den Erlös hatte es dann nach Abzug der Kosten an den bekannt gewordenen Erben ausgekehrt. Dieser, ein Sohn des Erblassers aus erster Ehe, der erst über zwei Jahre später vom Tod seines Vaters erfahren hatte, klagte nun gegen das Land Niedersachsen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 01.10.2018
- 2 W 98/17 -
Anfrage eines Vermieters beim Nachlassgericht zur Mitteilung von Erben seines verstorbenen Mieters ist kostenpflichtig
Vorliegen eines gebührenpflichtigen Auskunftsbegehren gemäß § 4 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG
Bittet ein Vermieter beim Nachlassgericht um Mitteilung der Erben des verstorbenen Mieters, so ist diese Auskunft kostenpflichtig. Die Gebührenpflicht ergibt sich aus § 4 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wandte sich im Januar 2017 eine Vermieterin nach dem Tod ihres Mieters an ein Nachlassgericht in Hamburg und bat um Mitteilung der Erben des verstorbenen Mieters. Hintergrund dessen waren noch offene Forderungen aus dem Mietverhältnis. Das Gericht erteilte die Auskunft, dass Erben nicht bekannt seien und stellte der Vermieterin wegen der Auskunft eine... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 24.03.2016
- 6 W 14/16 -
Berufsmäßige Nachlasspfleger müssen ihre Vergütung genau abrechnen
Minutengenaue Abrechnung zur Überprüfung des geltend gemachten Zeitaufwands für Nachlassgericht erforderlich
Berufsmäßige Nachlasspfleger, die ihre Tätigkeiten zur Abwicklung des Nachlasses vergütet haben wollen, müssen minutengenau abrechnen. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Nachlassgericht (Amtsgericht) einen Nachlasspfleger bestellt, der die Pflegschaft berufsmäßig ausübte. Er beantragte für die Abwicklung von Bankkonten, die Betreuung einer zum Nachlass gehörenden Immobilie und für die Suche nach den Erben eine Vergütung von 33,50 Euro je Stunde, insgesamt rund 1.700 Euro. Zum Beleg hatte der Nachlasspfleger... Lesen Sie mehr
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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 19.12.2013
- 1 AR 22/13 -
Fehlender deutscher Wohnsitz des Erblassers begründet Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg bei Tod des Erblassers
Vorschrift des § 343 Abs. 2 S. 1 FamFG begründet örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg
Stirbt ein Deutscher im Ausland und hatte er zum Todeszeitpunkt im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen Aufenthalt, so ist gemäß § 343 Abs. 2 S. 1 FamFG das Amtsgericht Schöneberg als Nachlassgericht zuständig. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen dem Amtsgericht Charlottenburg und dem Amtsgericht Schönberg Streit über die Zuständigkeit in einem Nachlassverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hielt sich angesichts dessen, dass die Erblasserin zum Zeitpunkt des Todes weder ihren Wohnsitz noch ihren Aufenthalt in Deutschland hatte, für unzuständig. Es erklärte daher mit Beschluss... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 12.03.2008
- 13 U 123/07 -
Testament muss nach dem Tod des Erblassers umgehend an das Nachlassgericht übergeben werden
Ehemann versäumt Abgabe des Testaments seiner verstorbenen Frau
Wer im Besitz eines Testaments ist und Kenntnis vom Tod des Erblassers erlangt, ist verpflichtet, dieses Dokument umgehend dem Nachlassgericht zu übergeben. Unterlässt er dies, so macht er sich schadensersatzpflichtig gegenüber den Nachlassbeteiligten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Im vorliegenden Fall hatte es ein Mann unterlassen, nach dem Tod seiner Frau deren Testament bei dem Nachlassgericht abzugeben. Er hatte die persönlichen Unterlagen seiner Frau stattdessen in eine Kiste verpackt und im Keller seines Hauses deponiert. Erst nach einer Auskunftsklage konnten zwei Personen (Kläger), die vermutet hatten, als Erben eingesetzt worden zu sein, Einsicht in das... Lesen Sie mehr
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