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Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 13.11.2015
- 4 UF 73/15 -
Kein Trennungsunterhalt für Ehefrau bei einer nach Recht von Singapur unzulässigen Doppelehe
Recht von Singapur sieht Mehrfachehe nur für Ehemann vor
Das Recht von Singapur sieht eine Mehrfachehe nur für den Ehemann vor. Geht daher eine Frau mit der Staatsangehörigkeit von Singapur unzulässig eine Doppelehe ein, so steht ihr nach deutschem Recht kein Trennungsunterhalt zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich ein Ehepaar zum Jahreswechsel 2011/2012 getrennt hatte, verlangte die
Amtsgericht weist Antrag auf Trennungsunterhalt zurück
Das Amtsgericht Bremen wies den Antrag der
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Anspruch auf Trennungsunterhalt
Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde der
Vorliegen einer unzulässigen Doppelehe
Die Wirksamkeit der Eheschließung richte sich gemäß Art. 13 Abs. 1 EBGB nach dem Heimatrecht jedes Verlobten, so das Oberlandesgericht. Insofern sei das Recht des Staates Singapur anzuwenden. Dieses sehe eine Mehrfachehe nur für den
Kein Trennungsunterhalt aufgrund unzulässiger Doppelehe
Die unzulässige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2018
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 08.04.2015
[Aktenzeichen: 63 F 1827/12]
Jahrgang: 2016, Seite: 195 NJW-RR 2016, 195
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Dokument-Nr. 25525
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