wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 07.09.2023
5 UF 13/23 -

Keine Sorge­rechts­übertragung bei erteilter Sorge­rechts­vollmacht trotz konfliktbeladenes Elternverhältnis

Kopie einer Sorge­rechts­vollmacht genügt regelmäßig

Ein Antrag auf Übertragung der Alleinsorge kann nicht stattgegeben werden, wenn eine Sorge­rechts­vollmacht erteilt wurde. Dies gilt auch dann, wenn das Verhältnis der Eltern konfliktbehaftet ist, aber eine Restkooperation besteht. Zudem genügt in der Regel eine Kopie der Sorge­rechts­vollmacht. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines etwa sechsjährigen Kindes stritten sich seit dem Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Bremen über das Sorgerecht. Jeder Elternteil wollte für sich die Alleinsorge. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens übertrug das Amtsgericht der Kindesmutter die elterliche Sorge. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens erteilte der Kindesvater schließlich der Kindesmutter eine umfassende Sorgerechtsvollmacht.

Keine Übertragung der Alleinsorge wegen Sorgerechtsvollmacht

Das Oberlandesgericht Bremen entschied mit Blick auf die erteilte Sorgerechtsvollmacht, dass es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleibt. Bei Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht lasse sich eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht rechtfertigen. Die Bevollmächtigung eines mitsorgeberechtigten Elternteils stelle ein milderes Mittel gegenüber der Sorgerechtsübertragung dar (vgl. BGH, Beschl. v. 29.04.2020 - XII ZB 112/19 -).

Konfliktbeladenes Elternverhältnis bei bestehender Restkooperation unerheblich

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts könne allein auf das besonders konfliktbeladene Elternverhältnis und das zerrüttete Verhältnis zwischen dem Kindesvater und den Eltern der Kindesmutter die von dieser trotz vom Kindesvater erteilter Vollmacht gewünschte Sorgerechtsübertragung nicht gestützt werden. Denn zwischen den Eltern bestehe trotz der Konflikte die erforderliche Restkooperation.

Kopie einer Sorgerechtsvollmacht genügt regelmäßig

Für unerheblich hielt das Oberlandesgericht, ob der Kindesmutter nur eine Kopie der Sorgerechtsvollmacht übergeben wurde. Denn daraus folge nicht zwingend, dass ihr Schwierigkeiten bei der Alleinvertretung des Kindes durch mangelnde Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr entstehen werden. Zudem bedürfe die Vollmacht keiner besonderen Form.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2023
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 23.12.2022
    [Aktenzeichen: 69 F 2835/21]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33389 Dokument-Nr. 33389

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33389

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?