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Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 07.09.2023
- 5 UF 13/23 -
Keine Sorgerechtsübertragung bei erteilter Sorgerechtsvollmacht trotz konfliktbeladenes Elternverhältnis
Kopie einer Sorgerechtsvollmacht genügt regelmäßig
Ein Antrag auf Übertragung der Alleinsorge kann nicht stattgegeben werden, wenn eine Sorgerechtsvollmacht erteilt wurde. Dies gilt auch dann, wenn das Verhältnis der Eltern konfliktbehaftet ist, aber eine Restkooperation besteht. Zudem genügt in der Regel eine Kopie der Sorgerechtsvollmacht. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines etwa sechsjährigen Kindes stritten sich seit dem Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Bremen über das
Keine Übertragung der Alleinsorge wegen Sorgerechtsvollmacht
Das Oberlandesgericht Bremen entschied mit Blick auf die erteilte
Konfliktbeladenes Elternverhältnis bei bestehender Restkooperation unerheblich
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts könne allein auf das besonders konfliktbeladene Elternverhältnis und das zerrüttete Verhältnis zwischen dem Kindesvater und den Eltern der Kindesmutter die von dieser trotz vom Kindesvater erteilter Vollmacht gewünschte Sorgerechtsübertragung nicht gestützt werden. Denn zwischen den Eltern bestehe trotz der Konflikte die erforderliche Restkooperation.
Kopie einer Sorgerechtsvollmacht genügt regelmäßig
Für unerheblich hielt das Oberlandesgericht, ob der Kindesmutter nur eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2023
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 23.12.2022
[Aktenzeichen: 69 F 2835/21]
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Dokument-Nr. 33389
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