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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 02.10.2023
- 10 WF 162/23 -
Kurzfristige Absage von Umgang wegen Urlaub stellt Verstoß gegen Umgangsregelung dar
Achtung der Einhaltung der gerichtlichen Umgangsregelung bei zerstrittenen Elternteilen
Wird der Umgang eines Elternteiles kurzfristig wegen Urlaubs abgesagt, so stellt dies einen Verstoß gegen die gerichtliche Umgangsregelung dar und rechtfertigt die Verhängung eines Ordnungsmittels. Gerade bei zerstrittenen Elternteilen ist auf die Einhaltung der Umgangsregelung zu achten. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2023 wurde vor dem Amtsgericht Hannover eine gerichtlich gebilligte
Amtsgericht lehnte Verhängung von Ordnungsgeld ab
Das Amtsgericht Hannover lehnte die Verhängung eines Ordnungsgeldes ab. Es sah keine schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die
Oberlandesgericht bejaht schuldhaften Verstoß gegen Umgangsvereinbarung
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten des Kindesvaters. Die Kindesmutter habe eindeutig schuldhaft gegen die
Möglichkeit einer Urlaubsregelung
Schließlich wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass die Beteiligten eine Urlaubregelung verbindlich hätte festschreiben können bzw. dies immer noch tun könnten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2023
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 03.08.2023
[Aktenzeichen: 638 F 3208/22]
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Dokument-Nr. 33420
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