Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 16.02.2023
- 10 WF 168/22 -
Verstoß gegen Umgangsvereinbarung: Festsetzung von Ordnungsmitteln trotz gegenseitiger Verfehlungen der Eltern
Achtung der Einhaltung der gerichtlichen Regelungen gerade bei zerstrittenen Eltern
Wird gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung verstoßen, so kommt auch dann eine Festsetzung von Ordnungsmitteln in Betracht, wenn den Eltern gegenseitige Verfehlungen vorzuwerfen sind. Denn gerade bei zerstrittenen Eltern muss auf die Einhaltung der gerichtlichen Regelungen geachtet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2022 wurde im Rahmen eines Umgangsverfahrens vor dem Amtsgericht Hannover eine
Amtsgericht wies Ordnungsgeldantrag zurück
Das Amtsgericht Hannover wies den Ordnungsgeldantrag des Kindesvaters zurück und begründete dies unter anderem damit, dass auch dem Kindesvater Verfehlungen anzulasten sei. Das Gericht führte dazu aus, dass beide Kindeseltern ihren Machtkampf untereinander zu Lasten des Umgangs der Kinder mit dem Vater fortsetzen bis an die Grenze der wechselseitigen Schikane. Beide Elternteile pochen auf ihre formale Rechtsposition und seien nicht bereit, flexibler zu agieren. Gegen die Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.
Oberlandesgericht verhängte Ordnungsgeld
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten des Kindesvaters. Gegen die Kindesmutter sei ein
Vorliegen gegenseitiger Verfehlungen unerheblich
Die wechselseitigen Verfehlungen der Eltern rechtfertigen nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht, bei Verstößen gegen die gerichtlich gebilligte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2023
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 15.09.2022
[Aktenzeichen: 621 F 1822/22]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32845
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32845
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.