Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 22.07.1971
- 13 W 93/71 -
Supermarkt kann ohne Angabe von Gründen Belieferung eines Kunden verweigern und Hausverbot aussprechen
Supermarkt ist in der Wahl seiner Kunden aufgrund der Vertragsfreiheit frei
Ein Supermarkt kann ohne Angabe von Gründen die Belieferung eines Kunden ablehnen und ein Hausverbot aussprechen. Denn ein Supermarkt ist in der Wahl seiner Kunden aufgrund der Vertragsfreiheit frei. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Supermarkt keine Monopolstellung innehat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sprach im Jahr 1970 ein Lebensmittelhändler gegenüber einem Kunden ein
Hausverbot und Belieferungsverweigerung waren zulässig
Das Oberlandesgericht Celle entschied gegen den Kunden. Der Lebensmittelhändler habe das
Im Einzelfall können Hausverbot und Belieferungsverweigerung unzulässig sein
Im Einzelfall könne ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2015
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (zt/OLGZ 1972, 281/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1971, Seite: 1808 DB 1971, 1808 | Zeitschrift: Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen (OLGZ)
Jahrgang: 1972, Seite: 281 OLGZ 1972, 281
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20810
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20810
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.