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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 26.01.2016
- 14 U 148/15 -
Kein stillschweigender Haftungsausschluss bei nahezu uneingeschränktem Recht zur Nutzung eines fremden Pkw
Fahrt im alleinigen Interesse des Kfz-Halters rechtfertigt keine Haftungsbeschränkung
Steht einer Person das nahezu uneingeschränkte Recht zur Nutzung eines fremden Pkw zu, ist nicht von einem stillschweigenden Haftungsausschluss für einfache oder leichte Fahrlässigkeit anzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kfz-Halter über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt. Eine Haftungsbeschränkung ist auch nicht anzunehmen, wenn die Unfallfahrt im alleinigen Interesse des Kfz-Halters lag. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall nutzte eine Frau einen fremden Pkw, um für den Eigentümer Besorgungen zu erledigen, wie etwa den Einkauf oder den Transport der Hunde. Darüber hinaus durfte sie den Pkw weitgehend uneingeschränkt für eigene Zwecke nutzen. Im Dezember 2014 sollte die Frau die Tochter des Pkw-Eigentümers abholen. Dabei verursachte sie leicht fahrlässig einen Unfall, wodurch das Fahrzeug beschädigt wurde. Der Pkw-Eigentümer klagte nachfolgend auf Zahlung von Schadensersatz. Die Frau wies dies zurück. Ihrer Meinung nach bestehe ein
Landgericht wies Schadensersatzklage ab
Das Landgericht Stade folgte der Meinung der Beklagten und wies die Schadensersatzklage ab. Es sah einen stillschweigenden
Oberlandesgericht bejaht Schadensersatzanspruch
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Ein stillschweigender
Kein stillschweigender Haftungsausschluss für leichte bzw. einfache Fahrlässigkeit
Zwar könne bei der Überlassung eines fremden Pkw ein stillschweigender
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2018
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Stade, Urteil vom 23.07.2015
[Aktenzeichen: 3 O 58/15]
Jahrgang: 2016, Seite: 463 DAR 2016, 463 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2017, Seite: 79 zfs 2017, 79
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Dokument-Nr. 26176
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