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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 19.02.2020
- 14 U 69/19 -
Achtjähriges Kind kann für Schädigung anderer Fußgänger im Straßenverkehr haftbar sein
OLG Celle zur Verantwortlichkeit von Kindern für Schäden im Straßenverkehr
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass ein achtjähriges Kind haftbar sein kann, wenn es andere Fußgänger im Straßenverkehr schädigt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während des Sommerurlaubs mit ihren Eltern fuhr ein achtjähriges
OLG verurteilt Kind zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
Das Landgericht Hannover wies die Klage der Fußgängerin ab. Auf deren Berufung änderte das Oberlandesgericht Celle die Entscheidung des Landgerichts teilweise ab und verurteilte das
Voraussetzungen für die Haftung von Kinder für von ihnen verursachte Schäden
In der Entscheidung legte das Oberlandesgericht noch einmal die Voraussetzungen dafür dar, unter denen
Kind ist für die von Fußgängerin erlittenen Verletzungen verantwortlich
Für den geschilderten Vorfall zwischen dem achtjährigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2020
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online (pm/kg)
- Landgericht Hannover, Urteil vom 22.03.2019
[Aktenzeichen: 16 O 9/17]
- Kratzer am Auto: Kinder haften nicht immer für Beschädigungen an geparktem Fahrzeugen
(Amtsgericht München, Urteil vom 11.12.2017
[Aktenzeichen: 345 C 13556/17]) - 9-jähriges Kind muss bei Nutzung eines Fahrrads ohne Kettenschutz auf besondere Gefahren hingewiesen werden
(Landgericht Wuppertal, Urteil vom 17.10.2017
[Aktenzeichen: 16 S 19/17])
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Dokument-Nr. 28468
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