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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 27.02.2002
10 UF 743/01 -

Vater schenkte Kindern keine Weihnachtsgeschenke - Indiz für Vernachlässigung der Kinder

Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts bei Desinteresse des Vaters

Einem von den Kindern getrennt lebenden Vater kann das Sorgerecht entzogen werden, wenn er kein großes Interesse für die Belange der Kinder zeigt. Schenkt er ihnen zu Weihnachten keine Geschenke, kann dies ein wichtiges Indiz für die Vernachlässigung der Kinder darstellen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden hervor.

Im Fall stritt ein getrennt lebendes Elternpaar um das Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder. Seit der Trennung lebten die Kinder bei der Mutter. Diese beantragte, ihr das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu übertragen.

Dem stimmte das Oberlandesgericht zu. In den Gründen führte das Gericht aus, dass der Vater nicht an der Entwicklung der Kinder teilgenommen habe und sich nicht um Erziehungsfragen gekümmert habe. Auch an einer engen Beziehung zu den Kindern im Rahmen des Umgangsrechts sei er nicht interessiert gewesen. So kamen in der Vergangenheit immer die Kinder zu ihm, nicht aber er zu ihnen. Auch während des Umgangs mit den Kindern habe er kein großes Interesse gezeigt. Er erkundigte sich nicht nach deren Sorgen und habe nichts mit ihnen unternommen. Schließlich bereitete er ihnen keine Freude. Zu Weihnachten hätten sie keine Geschenke von ihm bekommen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2006
Quelle: ra-online

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: elterliche Sorge
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2002, Seite: 973
FamRZ 2002, 973
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2002, Seite: 1084
NJW-RR 2002, 1084

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Dokument-Nr.: 3518 Dokument-Nr. 3518

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