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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 19.08.2014
- 14 U 603/14 -
Partnervermittler darf Vorkasse nach Kündigung nicht einbehalten
OLG Dresden erklärt Vertragsbedingungen der Unister GmbH für unzulässig
Ein Partnervermittler darf den Mitgliedsbeitrag nicht für ein Jahr und länger im Voraus verlangen und nach einer vorzeitigen Kündigung in voller Höhe behalten. Das hat das Oberlandesgericht Dresden gegen die Unister GmbH entschieden, die unter anderem das Internetportal partnersuche.de betreibt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Unternehmen Unister GmbH hatte auf der Internetseite partnersuche.de eine "Premiummitgliedschaft" mit unterschiedlichen Laufzeiten angeboten. Für eine Mitgliedschaft von beispielsweise einem Jahr sollten die Kunden 474 Euro im Voraus zahlen. Sie durften den Vertrag zwar vorzeitig kündigen, sollten dann aber keinen Cent zurückbekommen. Eine anteilige Erstattung für die Restlaufzeit sahen die Geschäftsbedingungen nur für den Fall vor, wenn die Gründe für die
Vertragsklausel führt zu unangemessener Benachteiligung der Kunden
Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass diese Bedingungen unzulässig sind, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligten. Kunden eines Partnervermittlers steht gesetzlich das Recht zu, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dieses Recht werde entwertet, wenn sie nach einer
OLG verurteilt Unternehmen bereits zuvor wegen irreführender Preisangaben auf partnersuche.de
Im vergangenen Jahr hatte das Oberlandesgericht Dresden die Unister GmbH bereits wegen irreführender Preisangaben auf partnersuche.de verurteilt, weshalb es die Werbung anpassen musste.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2014
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Verkäufer darf bei vereinbarter und nicht eingehaltener Vorauszahlungspflicht des Käufers Vertrag stornieren und Ware anderweitig verkaufen
(Landgericht Coburg, Urteil vom 13.08.2013
[Aktenzeichen: 11 O 199/10]) - Keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher bei Pflicht zur Vorauszahlung des Flugpreises weit vor geplantem Flug
(Landgericht Köln, Urteil vom 08.01.2014
[Aktenzeichen: 26 O 253/13])
Jahrgang: 2015, Seite: 35 MMR 2015, 35
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Dokument-Nr. 18788
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