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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 14.04.2022
- 21 UF 304/21 -
Gerichtliche Anordnung eines Wechselmodell trotz entgegenstehendem Willen eines Elternteils und erheblicher Kommunikationsprobleme möglich
Voraussetzung ist entsprechender Kindeswille und fehlende nachteilige Auswirkungen auf Kind
Wird seit einiger Zeit ein Wechselmodell praktiziert, kann das Gericht dieses auch gegen den Willen eines Elternteils und trotz erheblicher Kommunikationsprobleme der Eltern anordnen. Voraussetzung ist aber, dass dies dem Kindeswillen entspricht und das Wechselmodell keine nachteiligen Auswirkungen auf das Kind hat. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Mai 2021 betreuten die getrennt lebenden Eltern eines 11-jährigen Kindes das Kind im Rahmen eines Wechselmodells. Auf Antrag des Kindesvaters ordnete das Amtsgericht Bautzen im April 2021 das
Wechselmodell trotz fehlender Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern
Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2022
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bautzen, Beschluss vom 28.04.2021
[Aktenzeichen: 12 F 13/21]
- Paritätisches Wechselmodell zur Betreuung des Kindes auch gegen den Willen eines Elternteils möglich
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.02.2017
[Aktenzeichen: XII ZB 601/15]) - Festschreibung eines praktizierten Wechselmodells auch bei entgegenstehenden Anträgen zum Aufenthaltsbestimmungsrechts
(Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 14.06.2018
[Aktenzeichen: 9 UF 96/17])
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Dokument-Nr. 31817
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