die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kommunikationsfähigkeit“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 21.07.2022
- 1 UF 115/21 -
Gemeinsame elterliche Sorge dient nicht der gegenseitigen Kontrolle der Eltern oder Sanktion von Fehlverhalten
Keine Übertragung der Mitsorge zur Verhinderung erzieherischer Alleingänge
Die gemeinsame elterliche Sorge dient nicht zur gegenseitigen Kontrolle der Eltern oder der Sanktion von Fehlverhalten eines Elternteils. Eine Übertragung der Mitsorge zwecks Verhinderung erzieherischer Alleingänge kommt nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 beantragte der Vater eines dreijährigen Kindes beim Amtsgericht Wolfenbüttel die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Die Eltern waren nicht miteinander verheiratet. Bisher hatte die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht.Das Amtsgericht wies den Antrag auf Übertragung der Mitsorge zurück. Es begründete dies damit, dass es zwischen den Eltern erhebliche Kommunikationsprobleme gebe. Das Verhältnis sei durch wechselseitige Vorwürfe und starken Missbrauch geprägt. Dies stehe einer gemeinsamen Sorge entgegen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 14.04.2022
- 21 UF 304/21 -
Gerichtliche Anordnung eines Wechselmodell trotz entgegenstehendem Willen eines Elternteils und erheblicher Kommunikationsprobleme möglich
Voraussetzung ist entsprechender Kindeswille und fehlende nachteilige Auswirkungen auf Kind
Wird seit einiger Zeit ein Wechselmodell praktiziert, kann das Gericht dieses auch gegen den Willen eines Elternteils und trotz erheblicher Kommunikationsprobleme der Eltern anordnen. Voraussetzung ist aber, dass dies dem Kindeswillen entspricht und das Wechselmodell keine nachteiligen Auswirkungen auf das Kind hat. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Mai 2021 betreuten die getrennt lebenden Eltern eines 11-jährigen Kindes das Kind im Rahmen eines Wechselmodells. Auf Antrag des Kindesvaters ordnete das Amtsgericht Bautzen im April 2021 das Wechselmodell gerichtlich an. Hintergrund dessen war, dass das Kind das Wechselmodell wollte und nachteilige Auswirkungen für das Kind nicht ersichtlich... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2022
- 6 B 532/22 -
Versetzung einer Schulleiterin wegen Spannungen zwischen Lehrerschaft und Schulleitung
Frage des Verschuldens unerheblich
Eine Schulleiterin/ein Schulleiter kann allein deshalb versetzt werden, weil es wegen Spannungen mit der Lehrerschaft zur Störung des Schulfriedens kommt. Auf die Frage des Verschuldens kommt es dabei nicht an. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen tiefgreifender Störungen des Schulfriedens wurde Anfang des Jahres 2022 eine Schulleiterin an einer Schule in Nordrhein-Westfalen versetzt. Es gab Beschwerden mehrerer Lehrerinnen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde vom Lehrerrat. Es ging vor allem um den Kommunikations- und Führungsstil der Schulleiterin. Gegen die Versetzung erhob... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.05.2022
- 12 L 25/22 -
Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren
Berufung auf Rolle als Privatperson greift nicht
Wird ein Rechtsanwalt in eigener Angelegenheit tätig und tritt er als solcher gegenüber dem Gericht auf, dann besteht auch für ihn die Pflicht, seine Schriftsätze elektronisch einzureichen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller, der im Gerichtsverfahren ausdrücklich als Rechtsanwalt auftrat, wandte sich gegen eine Zwangsvollstreckung aus einem bestandskräftig gewordenen Beitragsbescheid des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Berlin. Er reichte seinen Schriftsatz vorab per Telefax und sodann schriftlich bei Gericht ein. Er halte diesen Weg wegen noch nicht behobener Zugangsstörungen für... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.04.2019
- 13 UF 89/16 -
Keine quotale Unterhaltspflicht für beide Elternteile bei Betreuungsverhältnis von 45 % zu 55 %
Kein Vorliegen eines echten Wechselmodells
Bei einem Betreuungsverhältnis von 45 % zu 55 % liegt kein echtes Wechselmodell vor, bei denen beide Elternteile quotal für den Kindesunterhalt aufkommen. Vielmehr ist das Elternteil mit der geringeren Betreuungszeit allein barunterhaltspflichtig. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Eltern eines etwa sechsjährigen Kindes im Jahr 2014 vor dem Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg um Kindesunterhalt. Die Eltern teilten sich die Betreuung des Kindes. So betreute die Mutter das Kind zu etwa 55 % und der Vater zu etwa 45 %. Der Kindesvater meinte nun, dass ein echtes Wechselmodell vorliege, bei dem beide Elternteile... Lesen Sie mehr
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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.09.2018
- 13 UF 74/18 -
Änderung eines bestehenden, gut laufenden Wechselmodells nur aus triftigen Kindeswohlgründen
Keine beliebige und jederzeitige Änderung einer einmal getroffenen Umgangsregelung
Die Änderung eines bestehenden und gut laufenden Wechselmodells ist gemäß § 1696 BGB nur bei Vorliegen triftiger und das Kindeswohl betreffender Gründer möglich. Der Grundsatz der Förderung von stabilen Lebensverhältnissen und der Kontinuitätsgrundsatz verbieten eine beliebige und jederzeitige Änderung einer einmal getroffenen Umgangsregelung. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte die Mutter einer drei Jahre alten Tochter im Februar 2017 beim Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg die Abänderung der gerichtlich gebilligten Umgangsregelung. Nach der Regelung bestand zwischen den Eltern des Kindes ein paritätisches Wechselmodell. Die Mutter wollte nun, dass das Kind hauptsächlich bei ihr lebt. Sie begründete ihren Antrag... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2016
- 13 UF 64/16 -
Gemeinsames Sorgerecht scheidet bei schwerer Kommunikationsstörung zwischen den Eltern aus
Erhebliche Belastung des Kindes aufgrund aggressionsbelasteter und kontraproduktiver Kommunikation
Die Übertragung der elterlichen Sorge auf beide Elternteile gemäß § 1626 a BGB ist ausgeschlossen, wenn die Kommunikation zwischen den Eltern aggressionsbelastet sowie kontraproduktiv ist und dadurch das Kind erheblich belastet wird. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde dem Vater eines fünfjährigen Sohnes im April 2016 vom Amtsgericht Senftenberg die elterliche Sorge mitübertragen. Die Eltern des Kindes waren nicht miteinander verheiratet und lebten getrennt. Durch die Schaffung des gemeinsamen Sorgerechts erhoffte sich das Jugendamt, das Gericht, die Kindesmutter sowie der Verfahrensbeistand des Kindes den inneren... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.04.2017
- 16 UF 8/17 -
Kein paritätisches Wechselmodell bei hoher Konfliktbelastung der Eltern
Wechselmodell muss Kindeswohl dienen
Ein paritätisches Wechselmodell, in denen die Eltern das Kind zu gleichen Teilen betreuen, erfordert erhöhte Abstimmungs- und Kooperationsbereitschaft. Fehlt es daran, so dient das Wechselmodell nicht dem Kindeswohl und ist daher abzulehnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Vater eines Kindes Ende 2016 eine Abänderung der im April 2014 getroffenen Umgangsvereinbarung. Der Vater hielt ein paritätisches Wechselmodell für angebracht. Das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee sah dies angesichts der hohen Konfliktbelastung zwischen den Eltern anders und lehnte den Antrag ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 02.05.2017
- 10 UF 2/17 -
Keine Anordnung eines Wechselmodells bei fehlender Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern
Wechselmodell erfordert erhöhten Abstimmungs- und Kooperationsbedarf
Ein Wechselmodell, wonach die getrennt lebenden Eltern ein gemeinsames Kind zu gleichen Teilen betreuen, kann nur bei vorhandener Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern angeordnet werden. Denn ein Wechselmodell erfordert eine erhöhte Abstimmungs- und Kooperationsbereitschaft. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die getrennt lebenden Eltern zwei minderjähriger Kinder stritten in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Strausberg seit dem Jahr 2014 über das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kinder lebten bei ihrem Vater. Da die Mutter in Sachsen wohnte und die Kinder damit aus ihrem sozialen Umfeld gerissen würden, lehnte das Amtsgericht eine Übertragung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2016
- 10 UF 216/14 -
Keine gemeinsame elterliche Sorge bei fehlender Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der getrennt lebenden Eltern
Alleinübertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Kindeswohlgefährdung aufgrund Streitigkeiten
Fehlt es an der Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der getrennt lebenden Eltern bezüglich gemeinsamer Kinder, so kommt eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht. Besteht aufgrund der Streitigkeiten der Eltern eine Kindeswohlgefährdung, so ist die Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil geboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Eltern um die elterliche Sorge ihrer zwei minderjährigen Kinder. Die Eltern waren nicht miteinander verheiratet und lebten seit Dezember 2011 getrennt. Zwischen den Eltern bestand ein erhebliches Konfliktpotential bezüglich der Kinder. Die Mutter warf dem Vater mehrere Fehlverhalten vor. Unter anderem wurde von ihr der Vorwurf des sexuellen... Lesen Sie mehr