Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 15.11.2016
- 4 U 507/16 -
Orientierungsgespräch sechs Monate vor Operation stellt kein ausreichendes Aufklärungsgespräch dar
Schmerzensgeld von 8.000 Euro aufgrund rechtswidriger und schmerzhafter Sprunggelenksversteifung
Findet sechs Monate vor einer Operation ein Orientierungsgespräch statt, stellt dies kein ausreichendes Aufklärungsgespräch dar, so dass die Operation rechtswidrig ist. Eine rechtswidrige und schmerzhafte Sprunggelenksversteifung kann ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2009 wurde bei einer unter einer schweren Arthrose leidenden 39-jährigen Frau eine operative
Landgericht weist Schmerzensgeldklage ab
Das Landgericht Dresden wies die Schmerzensgeldklage ab. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein.
Oberlandesgericht bejaht Schmerzensgeldanspruch
Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten der Klägerin und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Der Klägerin stehe ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu, da die durchgeführte
Orientierungsgespräch sechs Monate vor Operation stellt kein ausreichendes Aufklärungsgespräch dar
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts stelle das Orientierungsgespräch wegen des großen zeitlichen Abstands von über sechs Monaten bis zur eigentlichen
Schmerzensgeld von 8.000 Euro
Das Oberlandesgericht hielt ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro für angemessen. Es berücksichtigte dabei, dass die Klägerin eine rechtswidrige und schmerzhafte Sprunggelenksversteifung erlitt, sich über zehn Tage in stationärer Behandlung befand und im Anschluss daran einen Unterschenkelgips tragen musste. Nicht unberücksichtigt blieb zudem, dass die Mobilisation sechs Wochen dauerte sowie die Arthrose und die damit verbundenen sachmerzhaften Bewegungseinschränkungen weiterhin bestanden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2017
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Dresden, Urteil vom 04.03.2016
[Aktenzeichen: 6 O 2920/13]
- Unzureichende Risikoaufklärung bei Versteifungsoperation des Sprunggelenks kann Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro rechtfertigen
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.07.2016
[Aktenzeichen: 26 U 203/15]) - Beweis zur Durchführung des ärztlichen Aufklärungsgesprächs setzt nicht Erinnerung des Arztes an Gespräch voraus
(Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 29.06.2021
[Aktenzeichen: 4 U 1388/20])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25052
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25052
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.