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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 24.02.2021
- 5 U 1782/20 -
Reduzierung der Kaltmiete um 50 % nach Ladenschließung wegen Corona
Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage
Kommt es im Rahmen einer Viruspandemie zu einer behördlich angeordneten Ladenschließung, so liegt eine Störung der Geschäftsgrundlage vor. Diese rechtfertigt eine Vertragsanpassung dahingehend, dass die Kaltmiete für die von der Ladenschließung betreffenden Monate um 50 % reduziert wird. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab März 2020 musste eine Textileinzelhändlerin in Sachsen aufgrund behördlicher Anordnung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ihr Geschäft schließen. Sie zahlte daraufhin für April 2020 nicht die Miete. Ihrer Meinung nach liege wegen der staatlichen Schließungsanordnung ein
Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage
Das Oberlandesgericht Dresden entschied zunächst, dass durch die staatliche Schließungsanordnung kein zur
Reduzierung der Kaltmiete um 50 %
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2021
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Chemnitz, Urteil vom 26.08.2020
[Aktenzeichen: 4 O 639/20]
- Mietzahlungspflicht eines Gewerbemieters trotz coronabedingter Geschäftsschließung
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.08.2020
[Aktenzeichen: 2-05 O 160/20]) - Mietzahlungspflicht eines Gewerbemieters trotz behördlich angeordneter Ladenschließung aufgrund von Virus-Pandemie
(Landgericht Heidelberg, Urteil vom 30.07.2020
[Aktenzeichen: 5 O 66/20])
- Gewerbemieter können bei behördlich angeordneter Ladenschließung bzw. Einschränkungen infolge einer Virus-Pandemie Miete mindern
(Landgericht München I, Urteil vom 22.09.2020
[Aktenzeichen: 3 O 4495/20]) - Vertragsanpassung aufgrund coronabedingter Betriebsschließung muss unverzüglich nach einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs verlangt werden
(Landgericht Krefeld, Urteil vom 30.06.2021
[Aktenzeichen: 2 O 546/20])
Jahrgang: 2021, Seite: 431 GE 2021, 431
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Dokument-Nr. 30178
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