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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2003
- 10 U 64/02 -
Fehlende Aufnahme einer Beschädigung im Wohnungsübergabeprotokoll spricht für nicht Vorliegen der Beschädigung zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe
Mieter zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet
Ist im Wohnungsübergabeprotokoll eine Beschädigung nicht vermerkt, so spricht dies dafür, dass eine solche Beschädigung zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe auch nicht vorlag. Behauptet der Mieter das Gegenteil, muss er dies auch beweisen. Andernfalls ist er zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Vermieterin von ihrer
Anspruch auf Schadenersatz bestand
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch wegen der
Wohnungsübergabeprotokoll sprach für fehlende Beschädigung
Es habe für die Vermieterin nach Ansicht des Oberlandesgerichts eine tatsächliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2014
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/NJW-RR 2004, 300/rb)
Jahrgang: 2000, Seite: 300 NJW-RR 2000, 300
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Dokument-Nr. 19324
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