Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.10.1996
- 13 W 32/96 -
Ehefrau darf wahre Herkunft des Kindes verschweigen
Scheinvater hat keinen Anspruch auf Schadenersatz
Der Scheinvater hat keine Schadenersatzansprüche gegen die Mutter, wenn ihm die nichteheliche Abstammung des Kindes verschwiegen wird. Für die Ehefrau besteht auch keine Aufklärungspflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall war aus einem Seitensprung der Ehefrau ein Kind hervorgegangen. Sie verschwieg gegenüber ihren Ehemann die wahre Herkunft des Kindes. Der
Schadenersatzpflicht besteht nicht
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied gegen den Ehemann. Ein Ersatz des Schadens nach § 826 BGB ist nur dann möglich, wenn zu dem Ehebruch eine sittenwidrige schädigende Verletzungshandlung der Ehefrau hinzutritt. Es genügt nicht, dass die Ehefrau den begangenen Ehebruch nicht von sich aus offenbart und den Ehemann damit in den Glauben lässt, dass Kind stamme von ihm. Selbst die Geltendmachung von Unterhaltansprüchen für das Kind ist nicht ausreichend. Eine Verpflichtung zur Aufklärung über die nichteheliche Abstammung besteht nicht. Auch die Verneinung der Vermutung des Ehemannes, nicht der leibliche Vater des Kindes zu sein, ist noch keine Schädigungshandlung der Ehefrau im Sinne von § 826 BGB. Denn diese Äußerung stellt noch kein schädigendes und mit einem auf eine Schadenszufügung gerichteten Vorsatz verbundenes Verhalten dar.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2012
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/FamRZ 1997, 1357/rb)
Jahrgang: 1997, Seite: 1357 FamRZ 1997, 1357
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11980
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11980
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.