Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.1990
- 5 Ss (OWi) 475/89 - (OWi) 197/89 I -
OLG Düsseldorf: Störung der Nachtruhe nach 22 Uhr durch lautes Feiern rechtfertigt Verhängung einer Geldbuße
Kein Recht auf monatlich einmalige Nichtbeachtung der Nachtruhe
Wer die Nachtruhe nach 22 Uhr durch lautes Feiern stört, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gegen die betroffene Person kann daher eine Geldbuße verhängt werden. Ein Recht darauf, einmal im Monat die Nachtruhe nicht beachten zu dürfen, gibt es nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall feierte die Ehefrau eines Hauseigentümers im August 1988 ihren Geburtstag. Von den sechszehn geladenen Gästen ging bis weit nach 22 Uhr erheblicher
Hauseigentümer beging aufgrund der Lärmbelästigung Ordnungswidrigkeit
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. Denn aufgrund der durch die
Recht auf Ruhestörung bestand nicht
Zudem habe der Hauseigentümer nicht das Recht gehabt einmal im Monat auch nach 22 Uhr lautstark feiern zu dürfen und damit die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/WuM 1990, 116/rb)
Jahrgang: 1990, Seite: 118 DWW 1990, 118 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1990, Seite: 849 MDR 1990, 849 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1990, Seite: 1676 NJW 1990, 1676 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1991, Seite: 794 VersR 1991, 794 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1990, Seite: 116 WuM 1990, 116 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 1990, Seite: 183 ZMR 1990, 183
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15925
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15925
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.