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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2016
- I-24 U 143/15 -
Recht zur fristlosen Kündigung eines Gewerbemietvertrags aufgrund nachhaltigen und akuten Rattenbefalls
Erforderlichkeit einer vorherigen Abmahnung
Ist ein Gewerbeobjekt nachhaltig und akut von Ratten befallen, so kann der Gewerbemietvertrag nach erfolgter Abmahnung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Mieterin von Gewerberäumen den Mietvertrag fristlos gekündigt. Als Begründung verwies sie auf einen akuten
Akuter Rattenbefall rechtfertigt fristlose Kündigung nach erfolgter Abmahnung
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf könne zwar ein nachhaltiger und akuter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2016
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/GE 2016, 857/rb)
- Rattenbefall in der Wohnung rechtfertigt Mietminderung
(Amtsgericht Dülmen, Urteil vom 15.11.2012
[Aktenzeichen: 3 C 128/12]) - Fristlose Kündigung durch Mieter wegen wiederholt auftretender Mängel setzt vorherige Abmahnung voraus
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 07.07.2020
[Aktenzeichen: 3 U 82/19])
Jahrgang: 2016, Seite: 857 GE 2016, 857
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Dokument-Nr. 22978
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