Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2021
- I-24 U 301/20 -
Gegenleistung für mietweise Gebrauchsüberlassung können auch Dienstleistungen im Form von Beratungstätigkeiten sein
Kein Anspruch des Vermieters auf Zahlung von Geld
Für eine mietweise Gebrauchsüberlassung kann auch eine andere Gegenleistung als Geld vereinbart werden, wie etwa Dienstleistungen in Form von Beratertätigkeiten. In diesem Fall besteht für den Vermieter kein Anspruch auf Zahlung von Geld. Dies hat Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten zwei Personen zwei Mietverträge über die
Kein Anspruch auf Zahlung eines Mietzins
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass der Klägerin kein Anspruch auf Zahlung eines Mietzinses zu stehe. Vielmehr sei zwischen den Parteien vereinbart worden, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2022
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/GE 2022, 307/rb)
- Landgericht Wuppertal, Urteil
[Aktenzeichen: 1 O 198/18]
Jahrgang: 2022, Seite: 307 GE 2022, 307
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31721
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31721
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.