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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2008
- I-5 U 88/08 -
"Morgengabe" nach islamisch-religiösem Ritus in Deutschland als Schenkungsversprechen wirksam
OLG Düsseldorf zur Wirksamkeit einer in der Türkei erklärten Schenkung nach islamischem Brauch
Nach ihrer Scheidung verklagte die in Deutschland lebende Klägerin ihren ehemaligen Schwiegervater. Dieser hatte ihr in der Türkei vor der Heirat mit seinem Sohn schriftlich zugesagt, dass er ihr im Fall einer Scheidung 30.000 Euro zahlen werde, um ihren Lebensunterhalt sicher zu stellen.
Diese schriftliche Erklärung werteten die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) als formwirksam geschlossenes
Anwendbarkeit deutschen Rechts aufgrund gewöhnlichen Aufenthalts des Beklagten in Deutschland
Streitig war bereits die Frage, welches Recht überhaupt Anwendung finde. Denn die Klägerin ist
Schenkung ist einschlägiger Vertragstyp
Streitig war auch die Art des Vertrags. Das Vorliegen eines abstrakten Schuldversprechens lehnten die Richter ab. Denn sonst hätte die von dem Beklagten übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, also von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen, gelöst sein müssen. Ganz im Gegenteil wurden in der Erklärung jedoch die tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe für die Verpflichtung zur Geldzahlung im einzelnen dargelegt. Es wurde ausdrücklich aufgeführt, dass der Beklagte die Klägerin nach Deutschland mitnehme. Es wurde erklärt, dass die Zahlungsverpflichtung dazu diene, der Klägerin zu ermöglichen, auch nach Scheidung der Ehe zwischen ihr und dem Sohn des Beklagten ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Deshalb liege ein unter einer Bedingung - der Scheidung - gestelltes Schenkungsangebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor.
Formwirksamkeit des Schenkungsversprechens
Gemäß § 518 BGB bedarf ein Schenkungsvertrag hinsichtlich des Versprechens der Beurkundung. Das Fehlen der nach deutschem Recht erforderlichen notariellen Beurkundung sei in diesem Fall jedoch unschädlich, urteilten die Richter des OLG. Denn für die Formwirksamkeit des Schenkungsversprechens gelange auch
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2009
Quelle: ra-online (we)
Jahrgang: 2009, Seite: 1626 FamRZ 2009, 1626 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2009, Seite: 1380 NJW-RR 2009, 1380
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Dokument-Nr. 7887
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