wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2012
III-1 Ws 322/12 -

Nach 13-jähriger Freiheitsstrafe: 56-jährige Frau muss in Sicherungsverwahrung

OLG Düsseldorf ordnet aufgrund weiterhin bestehender Gefahr von Gewalt- und Sexualtaten Sicherungsverwahrung an

Eine wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung verurteilte 56-jährige Frau muss auch nach verbüßter Freiheitsstrafe von 13 Jahren aufgrund weiterhin bestehender Gefahr schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten in Sicherungsverwahrung. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

In dem zugrunde liegenden Fall verbüßt die Verurteilte derzeit eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren, die das Landgericht Bielefeld gegen sie mit Urteil vom 26. November 1999 wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung verhängt hatte. Zugleich hatte das Landgericht Bielefeld die Unterbringung der Verurteilten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Trotz langjähriger Freiheitsstrafe zeigte die Verurteilte kaum Einsicht

Am 23. August 2012 hatte dann die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Krefeld die Vollziehung der im Urteil angeordneten Sicherungsverwahrung über das Ende der am 11. Oktober 2012 vollständig verbüßten Freiheitsstrafe angeordnet, weil aufgrund der Persönlichkeit der Verurteilten weiterhin die Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten bestehe. Dies ergebe sich aus der gutachterlichen ärztlichen Stellungnahme und des Verhaltens der Verurteilten während des Strafvollzugs, bei dem sie sich wenig einsichtig gezeigt habe.

OLG: sofortigen Beschwerde aufgrund negativer Zukunftsprognose abgewiesen

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat die sofortige Beschwerde der Verurteilten gegen die Entscheidung des Landgerichts Krefeld als unbegründet verworfen und zur Begründung ebenfalls auf die negative Zukunftsprognose verwiesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2012
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht | Strafvollzugsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14238 Dokument-Nr. 14238

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14238

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?