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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.10.2017
- V-2 Kart 1-3/17 -
Tapetenkartell: Wegen Preisabsprachen zu über 19 Millionen Euro Bußgeld verurteilt
Bundeskartellamt vom niedrigeren Bußgeldrahmen ausgegangen
Die Tapetenhersteller des sog. Tapetenkartells wurden zu Bußgeldern in Höhe von insgesamt über 19 Millionen Euro verurteilt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In den vorliegenden Fällen erkannte das Gericht wegen verbotener
2005 durch Tapetenhersteller Preiserhöhung um 5 - 6 % vereinbart
Nach der durchgeführten Beweisaufnahme ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass die genannten Tapetenhersteller im Jahr 2005 auf Vorstandssitzungen des VDT vereinbarten, zum 1. März 2006 eine Preiserhöhung für Tapeten in Deutschland in der Größenordnung von 5 bis 6 % durchzuführen. A.S. Création sei dabei als Marktführer eine herausgehobene Rolle zugekommen. Der damalige Geschäftsführer des VDT habe nach den Feststellungen des Senats die Umsetzung dieser Preisabsprache unterstützt, indem er Informationen von A.S. Création über deren bevorstehende Ankündigung der Preiserhöhung an alle Mitgliedsunternehmen des VDT weitergeleitet habe.
Wettbewerbswidrige Preisabsprache auch 2008
Darüber hinaus sah das Gericht den weiteren Vorwurf bestätigt, die Beteiligten hätten auch die nächste Preiserhöhung zum 1. Januar 2008 um etwa 5 % auf Grundlage einer wettbewerbswidrigen Absprache vorgenommen. Diese sei im April 2007 ebenfalls am Rande einer VDT-Mitgliederversammlung getroffen worden.
Weltweiter Unternehmensumsatz für Geldbußeermittlung zu Grunde gelegt
Mit den erkannten Geldbußen ist das Oberlandesgericht über die vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2017
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ ra-online
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Dokument-Nr. 24975
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