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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2018
- V-6 Kart 6/17 (OWi) -
"Wurstkartell": Millionengeldbuße für Wursthersteller wegen Preisabsprachen
Gesellschafter beteiligt sich zwischen April 1997 und Juli 2009 an Kartell mit 20 Wurstherstellern
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gegen die Franz Wiltmann GmbH & Co. KG ein Bußgeld in Höhe von 6,5 Mio. Euro und gegen den persönlich haftenden Gesellschafter in Höhe von 350.000 Euro wegen eines vorsätzlichen Kartellverstoßes gegen das Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen verhängt.
Das Oberlandesgericht stellte fest, dass der persönlich haftende Gesellschafter, damals auch Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, sich an einem auf Dauer angelegten Kartell mit 20 Wurstherstellern zwischen April 1997 und Juli 2009 beteiligt hat, um bei Rohstoffpreiserhöhungen von Schweine- und Geflügelfleisch gegenüber den großen Lebensmitteleinzelhandelsketten möglichst einheitlich und zeitgleich Abgabepreiserhöhungen für ihre Fleischwaren- und Wurstwarenprodukte zu fordern. Die Absprachen haben sich hierbei u.a. darauf bezogen, den Zeitpunkt der Erhöhung und den Erhöhungsbetrag bzw. die Bandbreite der Erhöhung für bestimmte Produktgruppen (Rohwurst, Kochwurst, Brühwurst, Schinken) abzusprechen. So sollten die durch die Rohstoffpreiserhöhungen entstandenen Mehrkosten an den Lebensmitteleinzelhandel weitergegeben werden, was sonst nicht so zeitnah und auch nicht in der erstrebten Höhe möglich gewesen wäre.
Erwägungen des Gerichts
Das Oberlandesgericht berücksichtigte bei der Bußgeldzumessung zu Lasten u.a. den langen Tatzeitraum, das auf Dauer angelegte Kartell sowie den im Tatzeitraum von der Kartelltat betroffenen Umsatz. Zugunsten wertete das Gericht u.a. die "Sandwich"-Position, in der sich die Wursthersteller zwischen Fleischlieferanten und Lebensmitteleinzelhandel befanden, die lange Verfahrensdauer und die im Ermittlungsverfahren eingetretene Verfahrensverzögerung. Der eher untergeordnete Organisationsgrad des Kartells und der Umstand, dass es bei den Absprachen vor allem darum ging, den Einstieg in die Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel zu koordinieren, fanden ebenfalls Berücksichtigung.
Umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen
Das Oberlandesgericht vernahm in der Hauptverhandlung 28 Zeugen. Es wurden im Ermittlungs- und gerichtlichen Verfahren mehr als 300.000 Seiten Urkunden und Beweismittel ausgewertet und davon mehr als 350 Urkunden in die Hauptverhandlung eingeführt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2018
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 26513
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