wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2018
V-6 Kart 6/17 (OWi) -

"Wurstkartell": Millionengeldbuße für Wursthersteller wegen Preisabsprachen

Gesellschafter beteiligt sich zwischen April 1997 und Juli 2009 an Kartell mit 20 Wurstherstellern

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gegen die Franz Wiltmann GmbH & Co. KG ein Bußgeld in Höhe von 6,5 Mio. Euro und gegen den persönlich haftenden Gesellschafter in Höhe von 350.000 Euro wegen eines vorsätzlichen Kartellverstoßes gegen das Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen verhängt.

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass der persönlich haftende Gesellschafter, damals auch Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, sich an einem auf Dauer angelegten Kartell mit 20 Wurstherstellern zwischen April 1997 und Juli 2009 beteiligt hat, um bei Rohstoffpreiserhöhungen von Schweine- und Geflügelfleisch gegenüber den großen Lebensmitteleinzelhandelsketten möglichst einheitlich und zeitgleich Abgabepreiserhöhungen für ihre Fleischwaren- und Wurstwarenprodukte zu fordern. Die Absprachen haben sich hierbei u.a. darauf bezogen, den Zeitpunkt der Erhöhung und den Erhöhungsbetrag bzw. die Bandbreite der Erhöhung für bestimmte Produktgruppen (Rohwurst, Kochwurst, Brühwurst, Schinken) abzusprechen. So sollten die durch die Rohstoffpreiserhöhungen entstandenen Mehrkosten an den Lebensmitteleinzelhandel weitergegeben werden, was sonst nicht so zeitnah und auch nicht in der erstrebten Höhe möglich gewesen wäre.

Erwägungen des Gerichts

Das Oberlandesgericht berücksichtigte bei der Bußgeldzumessung zu Lasten u.a. den langen Tatzeitraum, das auf Dauer angelegte Kartell sowie den im Tatzeitraum von der Kartelltat betroffenen Umsatz. Zugunsten wertete das Gericht u.a. die "Sandwich"-Position, in der sich die Wursthersteller zwischen Fleischlieferanten und Lebensmitteleinzelhandel befanden, die lange Verfahrensdauer und die im Ermittlungsverfahren eingetretene Verfahrensverzögerung. Der eher untergeordnete Organisationsgrad des Kartells und der Umstand, dass es bei den Absprachen vor allem darum ging, den Einstieg in die Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel zu koordinieren, fanden ebenfalls Berücksichtigung.

Umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen

Das Oberlandesgericht vernahm in der Hauptverhandlung 28 Zeugen. Es wurden im Ermittlungs- und gerichtlichen Verfahren mehr als 300.000 Seiten Urkunden und Beweismittel ausgewertet und davon mehr als 350 Urkunden in die Hauptverhandlung eingeführt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2018
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Kartellrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bußgeld | Geldbuße | Kartellabsprachen | Lebensmittel | Preisabsprachen | Wurst

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26513 Dokument-Nr. 26513

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26513

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (2)

 
 
Peter Kroll schrieb am 04.10.2018

Warum wird immer wieder betont, das unser Parlament nicht bestochen wird ? Ja, wer kriegt denn das ganze Geld, das die Lobbyisten in den Bundestag karren ?

Hot Frog schrieb am 04.10.2018

12 Jahre lang Preisabsprachen und Marktmanipulation (jener Markt, auf dessen Freiheit ja soviele schwören) und dann soetwas? Das tat bestimmt weh. Ganz dolle. Ich vermute allerdings, die "Betroffenen" müssen sich wegen der anhaltenden Lachkrämpfe behandeln lassen ...

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?