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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.05.2018
- 1 U 202/17 -
Schadensersatzanspruch wegen rechtswidrigem Ausreiseverbot gegen Vater und dessen Kind durch Bundespolizei
Keine Gefährdung des Kindeswohls und des Sorgerechts der Kindesmutter bei Reise in ungefährliches Land
Wird einem Vater und seinem minderjährigen Kind auf Betreiben der Kindesmutter durch die Bundespolizei die Urlaubsreise nach Thailand untersagt, obwohl eine Gefährdung des Kindeswohls und des Sorgerechts der Kindesmutter nicht vorliegt, steht dem Vater gegen den Staat ein Schadensersatzanspruch zu. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2016 wollte ein Vater zusammen mit seinem minderjährigen
Landgericht gibt Schadensersatzklage statt
Das Landgericht Frankfurt am Main gab der Schadensersatzklage statt. Denn das Handeln der
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Schadensersatzanspruch
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Staates zurück. Dem
Kein Recht zur Erteilung des Ausreiseverbots
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2019
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.08.2017
[Aktenzeichen: 2-4 O 399/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 677 NJW-Spezial 2018, 677 | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR)
Jahrgang: 2019, Seite: 108 NVwZ-RR 2019, 108
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Dokument-Nr. 28021
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