Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.02.2019
- 1 UF 71/18 -
Genetische Mutter zur Adoption ihres von einer Leihmutter ausgetragenes Kind berechtigt
Generalpräventive Erwägungen hinsichtlich Leihmutterschaften müssen hinter Kindeswohlprinzip zurücktreten und dürften nicht zulasten betroffener Kinder gehen
Die genetische Mutter kann ihr fremdausgetragenes Kind bereits dann adoptieren, wenn die Adoption dem Kindeswohl "dient". Die Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft stellt keine gesetzes- oder sittenwidrige Vermittlung oder Verbringung dar, so dass spätere Adoptionen nicht dem strengeren Maßstab der Erforderlichkeit nach § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB unterliegen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist die genetische Mutter eines Kindes, das von einer ukrainischen
Leihmutter stimmt Sorgerechtsausübung durch genetische Mutter und Adoption zu
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann hatten in der Ukraine über eine sogenannte Leihmutterklinik Kontakt zu der
Adaption dient dem Wohl des Kindes
Das Amtsgericht wies den Adoptionsantrag der Beschwerdeführerin zurück. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Erfolg. Anwendbar sei deutsches Recht, stellt das Oberlandesgericht zunächst klar. Nach deutschem Recht gelte die ukrainische
Weder Vermittlung der Leihmutterschaft noch Verbringung des Kindes nach der Geburt nach Deutschland verstoßen gegen deutsches Recht
Für die
Erläuterungen:
Art. 6 GG 1] [Ehe, Familie, nicht eheliche Kinder]
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) [...]
§ 1741 BGB Zulässigkeit der Annahme
(1) 1 Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem
[...]
§ 1 ESchG Missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1. auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt,
- [...]
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2019
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm)
- Adoption eines Kindes nach Leihmutterschaft richtet sich allein nach Kindeswohlgesichtspunkten
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2017
[Aktenzeichen: II-1 UF 10/16]) - Stiefkindadoption bei Leihmutterschaft nur im Ausnahmefall möglich
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.04.2018
[Aktenzeichen: 470 F 16020/17 AD])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27169
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27169
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.